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Der Mindestlohn in Deutschland


Der Mindestlohn ist ein Thema, das in den Ländern, die ihn einführen, eine Reihe positiver und negativer Auswirkungen hat, so auch in Deutschland. Nach jahrelangen Debatten wurde er 2015 in Deutschland eingeführt und markierte einen bedeutenden Wandel im Wirtschaftssystem, der das Land bis heute beeinflusst.


Die Geschichte des Mindestlohns in Deutschland


Bis 2014 war Deutschland eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, das keinen Mindestlohn als Grundlage eingeführt hatte. Bis heute halten nur fünf Länder (Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden) an diesem Ansatz fest. Diese Länder vertreten den Standpunkt, dass sie das Recht auf freie Wahl und Verhandlungsfreiheit verteidigen und dass Tarifverträge eine wirksame Verhandlung garantieren.


Darüber hinaus sind einige Wissenschaftler der Ansicht, dass kleine Unternehmen bei einer Regulierung des Mindestlohns nicht in der Lage wären, diese jährliche Anpassung zu leisten, und ihre Türen schließen oder sogar ihren Sitz in andere Länder verlegen müssten, was erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hätte.


Die Diskussion um das Mindestlohngesetz in Deutschland hat lange gedauert, weil die möglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu befürchten waren. Es wurde jedoch verabschiedet, um die Tarifautonomie zu stärken und damit Rechtssicherheit für viele Arbeitnehmer zu schaffen, die nach Angaben der deutschen Regierung im ersten Jahr insgesamt 3,7 Millionen Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung erhalten würden.


Nach langen Debatten trat am 1. Januar 2015 das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft, das einen Stundenlohn von 8,50 EUR brutto vorsieht. Auch nach acht Jahren zeigt der deutsche Mindestlohn bemerkenswerte Wirkungen und war 2023 laut Statistik mit 12,00 EUR brutto pro Stunde der zweithöchste in der Europäischen Union, nach Luxemburg mit 13,80 EUR.


Entwicklung des Mindestlohns in den letzten Jahren


Im Gegensatz zu einigen Ländern, die einen festen monatlichen Satz eingeführt haben, hat sich Deutschland dafür entschieden, den Stundensatz für die geleistete Arbeitsstunde festzulegen. Das bedeutet, dass der festgelegte Mindeststundensatz bei Inkrafttreten des allgemeinen Mindestlohns 8,50 Euro brutto betrug und bis Januar 2024 auf 12,41 EUR brutto pro Stunde anstieg.


Die Änderung des deutschen Mindestlohns zwischen 2015 und 2020 erfolgte nicht jährlich, sondern in diesem Zeitraum gab es Schwankungen zwischen 0,30 und 0,40 Cent, während sich ab 2021 mit dem Regierungswechsel die Werte mehrmals im selben Jahr änderten, siehe folgende Tabelle mit den Änderungen der letzten Jahre:


- Januar 2015 8,50 EUR

- Januar 2017 8,84 EUR

- Januar 2019 9,19 EUR

- Januar 2020 9,35 EUR

- Januar 2021 9,50 EUR

- Juli 2021 9,60 EUR

- Januar 2022 9,82 EUR

- Juli 2022 10,45 EUR

- Oktober 2022 12,00 EUR

- Januar 2024 12,41 EUR


Nach den jüngsten wirtschaftlichen Erfahrungen mit dem Mindestlohn und seiner Anwendung ist dies nach wie vor ein Thema, das den Arbeitgebern Sorgen bereitet, da die Erhöhung des Mindestlohns in den letzten beiden Jahren relativ hoch war, was zu einem Anstieg der Werte anderer Wirtschaftszweige geführt hat.





Mindestlohn ab Januar 2024


Schließlich wirkt sich die Existenz des Mindestlohns in Deutschland weiterhin aus, so dass die jährliche Veränderung des Betrags weiterhin angepasst wird. Auf Beschluss der Bundesregierung wird der Mindestlohn in zwei Stufen steigen, allerdings nicht mehr im selben Jahr wie 2022. Die erste Änderung beginnt am 1. Januar 2024, von 12,00 EUR auf 12,41 EUR pro Stunde, und die zweite Änderung erfolgt Anfang 2025 mit einer Erhöhung um weitere 0,41 Cent auf insgesamt 12,82 EUR pro Stunde.


Keine Regel ohne Ausnahme


Ausgenommen vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind Personengruppen, die nicht als Arbeitnehmer im Sinne des MiLoG gelten. Hierzu gehören:


  • Auszubildende,

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung, 

  • ehrenamtlich Tätige,

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung,

  • Praktikanten, die ein Praktikum im Sinne des MiLoG absolvieren,

  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,

  • Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,

  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz,

  • Selbstständige

  • Strafgefangene.


Es handelt sich beim Mindestlohn um ein Thema, das sich sowohl wirtschaftlich als auch finanziell auf die Gesellschaft auswirkt, und es ist wichtig, sich dieser Veränderungen bewusst zu sein.



Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Zweifel zu diesem wichtigen Thema zu klären.

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