Fehlverhalten von Profisportlern: Wann droht die Kündigung?
- Martin Kanopka
- 27. März
- 2 Min. Lesezeit
Sportlerinnen und Sportler stehen nicht nur auf dem Spielfeld im Rampenlicht – auch ihr Verhalten außerhalb des Sports wird genau beobachtet.
Was aber passiert, wenn Profis gegen Regeln oder gesellschaftliche Normen verstoßen? Können Vereine sie deshalb kündigen?
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Fehlverhalten im Profisport und erklären, was Vereine und Sportler rechtlich beachten sollten.
1. Das Arbeitsverhältnis im Profisport: Besonderheiten und Pflichten
Profisportler sind in der Regel Arbeitnehmer ihres Vereins. Sie haben – wie andere Beschäftigte auch – Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Dazu gehören:
die Pflicht zur Leistungserbringung (Training, Spiele etc.),
die Pflicht zu loyalem Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber (dem Verein),
und die Einhaltung von internen Verhaltensregeln, etwa aus dem Code of Conduct oder der Satzung.
Verstoßen Sportler dagegen, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zur fristlosen Kündigung.
2. Wann ist eine Kündigung rechtlich möglich?
Nicht jedes Fehlverhalten reicht für eine Kündigung. Im Profisport gelten jedoch oft strengere Maßstäbe, da das öffentliche Ansehen des Vereins und die Vorbildfunktion der Spieler eine besondere Rolle spielen.
a) Abmahnung oder fristlose Kündigung?
Grundsätzlich gilt: Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich. Oft muss zuvor eine Abmahnung erfolgen, es sei denn, das Verhalten ist so gravierend, dass eine Abmahnung unzumutbar ist.
b) Beispiele aus der Praxis
Doping: Wird ein Athlet positiv getestet, kann dies ein schwerer Verstoß gegen den Arbeitsvertrag sein – insbesondere, wenn der Vertrag eine Anti-Doping-Klausel enthält.
Gewalt oder Diskriminierung: Körperliche Auseinandersetzungen, rassistische oder sexistische Aussagen (z. B. auf Social Media) können das Vertrauensverhältnis massiv stören.
Fehlverhalten in der Öffentlichkeit: Alkoholexzesse, gefährliches Verhalten – das mediale Echo spielt bei der Bewertung eine Rolle.
Vereinskritik in den Medien: Auch öffentliche Kritik am Verein kann ein Kündigungsgrund sein – vor allem, wenn dadurch das Ansehen des Clubs beschädigt wird.

3. Die Rolle der Öffentlichkeit und der Medien
Im Profisport geht es nicht nur um juristische Regeln – das öffentliche Interesse ist ein entscheidender Faktor. Vereine müssen in der Regel schnell handeln, wenn ein Spieler negativ in die Schlagzeilen gerät. Dabei ist jedoch Augenmaß gefragt: Nicht jede Kritik oder jeder Fehltritt rechtfertigt eine Kündigung.
In Gerichtsentscheidungen wird regelmäßig abgewogen:
Wie schwer wiegt das Fehlverhalten?
War es ein einmaliger Ausrutscher oder ein wiederholtes Problem?
Hat der Verein vorab abgemahnt?
Welche Folgen hatte das Verhalten für den Verein (z. B. Sponsorenabsprünge, Imageverlust)?
4. Prävention und Handlungsspielräume für Vereine
Vereine können sich rechtlich besser absichern, indem sie:
klare Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct) etablieren,
arbeitsrechtliche Konsequenzen in den Verträgen regeln (z. B. bei Doping, Social-Media-Verstößen),
Schulungen und Präventionsarbeit anbieten,
und bei Problemen zunächst das Gespräch suchen, bevor arbeitsrechtliche Schritte folgen.
5. Fazit
Fehlverhalten von Profisportlern kann ernsthafte arbeitsrechtliche Folgen haben – auch eine Kündigung ist möglich. Entscheidend ist jedoch immer der Einzelfall. Vereine sollten professionell, aber fair reagieren und ihre arbeitsrechtlichen Mittel gut abwägen.
Für Sportler wiederum gilt: Wer sich seiner Vorbildfunktion bewusst ist, vermeidet nicht nur juristischen Ärger, sondern schützt auch seine Karriere.