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Herzlichen Glückwunsch, Sarah Souza Kückelhaus, zur Zulassung als Rechtsanwältin!

  • Autorenbild: Martin Kanopka
    Martin Kanopka
  • 23. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Oder: Was hat es mit den verschiedenen Bezeichnungen "WTO-Rechtsanwalt", "europäischer Rechtsanwalt", "Rechtsanwalt" für Anwälte auf sich?


Unsere Mitarbeiterin Sarah Souza Kückelhaus ist jetzt eine der wenigen Anwälte mit vollwertigen Zulassungen und verbundenen Berufsbezeichnungen in drei Jurisdiktionen: ihrer Heimat Brasilien, Portugal und Deutschland.


Sarah hat Rechtswissenschaften in Brasilien studiert und wurde 2013 als Advogada, also zur dortigen Rechtsanwaltschaft, zugelassen. Anschließend war sie dort mehrere Jahre als Advogada tätig und hat ihre Mandanten vornehmlich im Arbeitsrecht, allgemeinen Zivilrecht und als Strafverteidigerin vertreten.


Nach dem erfolgten Umzug nach Deutschland wurde Sarah 2020 gem. § 206 f. BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) als Advogada (Brasilien) bei der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt aufgenommen. Nach dieser Regelung sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Mitgliedstaaten der WTO (Welthandelsorganisation), zu der auch Brasilien gehört, mit Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer in Deutschland befugt, unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates im Recht ihres Herkunftsstaates und im Völkerrecht rechtsbesorgend tätig zu werden.


Sarah erwarb anschließend die Berechtigung, in Portugal zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu werden, und wurde 2021 als sogenannte „niedergelassene europäische Rechtsanwältin“ zusätzlich zu der bestehenden Aufnahme als Advogada (Brasilien) auch als Advogada (Portugal) bei der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt aufgenommen. Sie darf seitdem den Regelungen des EuRAG (Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland) entsprechend auch im deutschen Recht beraten und vertreten.


Nach einer durch Vorlage umfangreicher Dokumentation nachgewiesenen, mindestens dreijährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als „niedergelassene europäische Rechtsanwältin“ in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts, einschließlich des Gemeinschaftsrechts, wurde Sarah im Mai 2025 nach §§ 6 bis 36 BRAO zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und darf somit auch die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin führen.


Sie ist somit Rechtsanwältin, Advogada (Portugal) und Advogada (Brasilien): Eine reife Leistung, und dafür herzlichen Glückwunsch!



Rechtsanwältin, Advogada (Portugal) und Advogada (Brasilien)
Rechtsanwältin, Advogada (Portugal) und Advogada (Brasilien)

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