top of page
  • LinkedIn
  • Instagram
  • Facebook

Verständnis der Differenzbesteuerung in Deutschland: Wie unterscheidet sie sich von der Regelbesteuerung?

  • Autorenbild: Martin Kanopka
    Martin Kanopka
  • vor 12 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Als Unternehmer ist der Kauf und Wiederverkauf langlebiger Güter ein gängiges Geschäftsmodell. In bestimmten Fällen können Wiederverkäufer das Margensystem für steuerliche Vorteile nutzen.


In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das Margensystem und die entsprechenden Anforderungen.


Entschlüsselung der Differenzbesteuerung: Was bedeutet sie?


Die Differenzbesteuerung bedeutet, dass für bestimmte Waren Wiederverkäufer eine reduzierte Umsatzsteuer zahlen müssen. Die Steuer wird nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis erhoben, was eine einzigartige Besteuerungsstruktur für bestimmte Waren darstellt. Das Verfahren der Differenzbesteuerung ist in § 25a des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gilt die Differenzbesteuerung für gebrauchte Artikel wie Antiquitäten, Sammlerstücke oder Kunstwerke. Gleiches gilt für andere gebrauchte körperliche Gegenstände.


Der Hauptzweck der Differenzbesteuerung besteht darin, die doppelte Zahlung der vollen Umsatzsteuer auf denselben Artikel zu vermeiden. Die gesamte Umsatzsteuer wird in der Regel beim Erstkauf gezahlt. Daher gilt bei der Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Wiederverkaufspreis.


Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung


Bevor Verkäufer diese Besteuerungsform anwenden können, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen:


  • Die Artikel müssen innerhalb der Europäischen Union, auch als Gemeinschaftsgebiet bekannt, gekauft worden sein.

  • Als Käufer dürfen Sie beim Kauf des Produkts keine Umsatzsteuer gezahlt haben.

  • Sie sollten als gewerblicher Wiederverkäufer auftreten oder die gekauften Artikel öffentlich versteigern.



Beispiel zur Veranschaulichung der Differenzbesteuerung


Angenommen, Sie erfüllen die oben genannten Anforderungen, können Sie das Margensystem nutzen. Das folgende Beispiel zeigt dessen praktische Anwendung:


Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein gebrauchtes Auto von einem privaten Verkäufer in einem anderen EU-Land für 10.000 Euro. Da der Verkäufer eine Privatperson ist, sind Sie nicht verpflichtet, Vorsteuer für diesen Kauf zu zahlen. Nach einigen Wochen verkaufen Sie das Auto in Deutschland für 15.000 Euro. Hier kommt die Differenzbesteuerung ins Spiel.

Gemäß § 25a UStG unterliegt Ihre Umsatzsteuerpflicht nur der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis, also 15.000 Euro – 10.000 Euro = 5.000 Euro.


Daher werden Sie nur auf 5.000 Euro besteuert, anstatt auf den gesamten Betrag. Die daraus resultierende Umsatzsteuer beträgt 950 Euro.


Zum Vergleich: Wenn der gesamte Betrag besteuert worden wäre, hätten Sie eine Umsatzsteuer von 2.850 Euro zahlen müssen.


Wie wir Ihnen helfen können


Unsere Kanzlei unterstützt Ihr Unternehmen bei seinen steuerlichen Verpflichtungen, der Finanzbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung in Deutschland. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihnen behilflich sein können.

bottom of page