
Kompetente rechtliche Begleitung für Unternehmen, Fachkräfte und Investoren
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Der Fachkräftemangel in Deutschland stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen – umso wichtiger ist es, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland effektiv und rechtssicher ins Land zu holen. Unsere Kanzlei mit Standorten in Frankfurt und Siegen bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Bereich der Migration von Fach- und Führungskräften. Selbstverständlich stehen wir Mandantinnen und Mandanten auch bundesweit per Videobesprechung oder E-Mail zur Verfügung.
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Wir begleiten sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen bei allen aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung – von der strategischen Planung über die Antragstellung bis zur erfolgreichen Einreise und Integration. Unser Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen, Rechtssicherheit zu schaffen und individuelle Lösungen zu finden.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Blue Card EU
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Wir unterstützen Fachkräfte und ihre Arbeitgeber bei der Beantragung und Verlängerung der EU Blue Card – einschließlich der Prüfung der Gehaltsgrenzen, Qualifikationen und der Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Fachkräfteeinwanderung
Ob akademische Fachkraft oder qualifizierte Berufsausbildung – wir beraten umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen und begleiten den gesamten Einwanderungsprozess nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
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Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland
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Wenn ausländische Qualifikationen nicht vollständig anerkannt werden, unterstützen wir bei der rechtssicheren Umsetzung von Anpassungsqualifizierungen oder berufsbegleitenden Maßnahmen zur Anerkennung.
Studierendenvisa
Wir beraten internationale Studieninteressierte bei der Beantragung von Visa zu Studienzwecken und betreuen Hochschulen, die regelmäßig internationale Studierende aufnehmen.
Visa für Investoren und Selbstständige
Internationale Unternehmer und Investoren, die in Deutschland wirtschaftlich tätig werden wollen, erhalten bei uns individuelle rechtliche Beratung zu Investorenvisa und Aufenthaltserlaubnissen zur selbstständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG).
Ihre Vorteile mit uns:
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Persönliche und diskrete Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte
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Erfahrung im Umgang mit Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen und deutschen Auslandsvertretungen
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Maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Einzelpersonen
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Bundesweite Betreuung per Video oder E-Mail – flexibel und effizient
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Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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