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Kryptowerte im Fokus: Neues BMF-Schreiben und geplantes Transparenzgesetz

  • Autorenbild: Martin Kanopka
    Martin Kanopka
  • 4. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Am 6. März 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben mit dem Titel „Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“. Es ersetzt das bisherige Schreiben vom 10. Mai 2022 und bringt terminologische sowie inhaltliche Klarstellungen mit sich. Zukünftig wird der Begriff „Kryptowert“ als übergreifende Bezeichnung verwendet – anstelle der bislang gängigen Begriffe „virtuelle Währung“ oder „Kryptowährung“.


Was sind Kryptowerte?


Kryptowerte umfassen – vereinfacht ausgedrückt – die digitale Repräsentation eines Wertes oder Rechts, die elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Die Bandbreite reicht von Kryptowährungen über Utility Token bis hin zu tokenisierten Vermögenswerten.


Das neue BMF-Schreiben umfasst 34 Seiten und behandelt im Wesentlichen folgende steuerliche Fragestellungen:


  • Systematische Einordnung verschiedener Kryptowerte anhand ihrer wirtschaftlichen Funktion

  • Grundsätze zur Bewertung und steuerlichen Erfassung, einschließlich Reporting-Standards

  • Differenzierung der ertragsteuerlichen Behandlung im Betriebs- und Privatvermögen

  • Pflichten zur Dokumentation, Mitwirkung und Abgabe der Steuererklärung

  • Anwendungsvorschriften sowie Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen


Das Schreiben ist das Ergebnis intensiver Abstimmungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und soll künftig sukzessive weiterentwickelt werden. Geplant ist zudem die Einbindung relevanter Fachverbände.


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EU-Regelung und nationale Gesetzesinitiative


Parallel schreitet die Regulierung auf europäischer Ebene voran: Die EU hat bereits eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie eine Richtlinie zur Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit im Steuerbereich verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen – mit dem Ziel, einheitliche Melde- und Kontrollstandards zu etablieren.


In diesem Zusammenhang brachte das BMF bereits im Herbst 2024 einen Referentenentwurf für ein Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz in die politische Diskussion ein. Ein finaler Gesetzentwurf steht jedoch noch aus.


Kernpunkte des geplanten Gesetzes


Der Entwurf sieht umfassende Meldepflichten für Anbieter von Kryptodienstleistungen vor. Hierzu zählen insbesondere:


  • Verwaltung, Verwahrung und Beratung im Zusammenhang mit Kryptowerten

  • Meldung aller relevanten Transaktionen und Beteiligten – sowohl innerhalb der EU als auch mit Bezug zu bestimmten Drittstaaten

  • Pflicht zur Erhebung steuerlich relevanter Daten und zur Abgabe einer Selbstauskunft durch den Nutzer

  • Elektronische Übermittlung der Daten an das Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens 31. Juli des Folgejahres


Verstöße gegen die Meldepflichten sollen als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.


Ausblick


Ziel der Neuregelungen ist es, der Finanzverwaltung einen frühzeitigen und umfassenderen Zugang zu steuerlich relevanten Informationen im Bereich der Kryptowerte zu ermöglichen. Bislang erfährt das Finanzamt oft erst mit Abgabe der Steuererklärung von entsprechenden Vorgängen – ein Zustand, der mit dem Transparenzgesetz grundlegend reformiert werden soll.


Angesichts der wachsenden Komplexität der Materie wird Betroffenen dringend geraten, frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um künftige Risiken und Pflichten im Umgang mit Kryptowerten rechtssicher zu adressieren.

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