
Die Frage der Staatsangehörigkeit ist von zentraler Bedeutung für die rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat und damit für viele Aspekte des privaten und beruflichen Lebens. Unsere Kanzlei mit Büros in Frankfurt und Siegen berät und vertritt Sie kompetent in allen Angelegenheiten rund um die deutsche Staatsangehörigkeit – bundesweit auch per Videoberatung oder E-Mail.
Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie vermuten, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzen, etwa durch Abstammung oder Geburt, können dies aber nicht eindeutig nachweisen? Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihres Status und begleiten Sie im Verfahren zur Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Dabei prüfen wir sorgfältig alle rechtlichen Grundlagen und dokumentarischen Nachweise und vertreten Sie gegenüber den zuständigen Behörden.
Einbürgerung – Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, stehen Ihnen in Deutschland viele neue Rechte und Möglichkeiten offen. Wir beraten Sie umfassend zu den verschiedenen Einbürgerungstatbeständen – sei es durch langjährigen Aufenthalt, durch Geburt oder durch Ehe mit einer*m deutschen Staatsangehörigen – und begleiten Sie durch den gesamten Einbürgerungsprozess. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und im Umgang mit der Einbürgerungsbehörde.
Doppelstaatsangehörigkeit – Chancen und Risiken
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch praktische Fragen aufwirft. In vielen Fällen ist die Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit nur unter bestimmten Bedingungen zulässig oder kann den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge haben. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu den Möglichkeiten und Grenzen der Mehrstaatigkeit, insbesondere im internationalen Kontext.
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen möchten, aber gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, ist ein Beibehaltungsverfahren notwendig. Unsere Kanzlei berät Sie fundiert und übernimmt Ihre rechtliche Vertretung im Verfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir kümmern uns um die fristgerechte Antragstellung und setzen Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden durch.
Kompetent. Verlässlich. Bundesweit für Sie da.
Ob Sie sich in Frankfurt, Siegen oder an einem anderen Ort befinden – wir stehen Ihnen mit juristischer Fachkompetenz, individueller Beratung und diskreter Betreuung zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – persönlich oder online.
