Fristlose Kündigung wegen Online-AU ohne Arztkontakt
- Martin Kanopka

- vor 1 Tag
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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass die Vorlage einer „online gekauften“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne jeden Arztkontakt eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann (Urteil vom 05.09.2025 – 14 SLa 145/25).
Maßgeblich ist dabei nicht in erster Linie, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig war. Entscheidend ist vielmehr, ob er durch die eingereichte Bescheinigung den Eindruck erweckt hat, die Arbeitsunfähigkeit sei ärztlich festgestellt worden.

Dem Verfahren lag ein Praxisfall zugrunde, in dem ein Arbeitnehmer für mehrere Tage eine kostenpflichtig über eine Internetplattform bezogene AU vorlegte. Die Bescheinigung beruhte ausschließlich auf einem Fragebogen; es gab weder einen persönlichen noch einen telefonischen oder digitalen Kontakt zu einem Arzt. Gleichwohl war das Dokument optisch an den „gelben Schein“ angelehnt und enthielt Formulierungen, die eine ärztliche Untersuchung bzw. Feststellung nahelegten. Der Arbeitgeber leistete zunächst Entgeltfortzahlung, kündigte dann jedoch fristlos, nachdem Zweifel an der Echtheit bzw. am Zustandekommen der AU aufgekommen waren.
Das LAG Hamm bewertete dieses Vorgehen als schweren Vertrauensbruch und erhebliche Pflichtverletzung. Eine vorherige Abmahnung sei entbehrlich, weil die Täuschung über die Entstehung der AU das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstöre.




